Osteopathie

Was ist Osteopathie?

Grundlage der Osteopathie ist ein manuelles und ganzheitliches Behandlungskonzept. Begründet wurde die Osteopathie von dem amerikanischen Arzt Dr. Andrew Taylor Still (1828-1917). Seine Überzeugung führte zur Formulierung eines neuen medizinischen Konzeptes, das er „Osteopathische Medizin“ nannte. Er glaubte fest an die Fähigkeit zur Selbstregulation des menschlichen Organismus und erarbeitete eine neue Form der Behandlung, die seitdem von vielen Therapeuten weiterentwickelt wurde.

 

 

Der Ansatz der Osteopathie ist einfach: Leben zeigt sich in Form von Bewegung. Dort wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit. Jede einzelne Struktur im Körper bewegt sich und führt dabei ihre eigene Funktion aus. Das Zusammenspiel der einzelnen Strukturen ermöglicht dem Organismus als Ganzes, als untrennbare Einheit zu funktionieren. So kann er vieles kompensieren und nicht selten stellt man fest, dass das spürbare Problem nicht mit dem Ursprung des Leidens identisch ist.

 

 

Der Osteopath erkennt und behandelt Bewegungseinschränkungen und aktiviert dadurch die Selbstheilungskräfte des Körpers (Immunsystem, biologisches Gleichgewicht).

 

 

Die Osteopathie betrachtet nicht nur ein System (wie zb. Die Manuelle Therapie oder Chirotherapie) sondern alle Systeme (Bewegungsapparat, Organe, Gefäß- und Nervensystem, Lymphbahnen etc).

 

 

Auch wenn die Osteopathie in Deutschland eine noch junge Therapieform darstellt, hat sie doch eine über 130 jährige Geschichte und beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Anatomie, Physiologie, Biochemie und Embryologie.

 

 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie sind genaue anatomische und medizinische Kenntnisse, sowie sensible Hände, die „hören“ und „sehen“ können.

 

 

 


Prinzipien der Osteopathie

1. Der Körper ist eine unteilbare Einheit

2. Struktur und Funktion bedingen sich gegenseitig

3. Der Körper besitzt die Fähigkeit zur Selbstheilung

 

In der Osteopathie wird der Körper ganzheitlich behandelt. Das Ziel ist es die Selbstheilungskräfte des Körpers anzuregen. Dafür braucht es 3 Voraussetzungen:

 

 

> Mobilität, Durchblutung und Innervation (motorisch und sensibel)

 

 

Die Therapie leitet sich aus diesen 3 Voraussetzungen ab.

 

Anwendungsgebiete

Die Osteopathie kann grundsätzlich bei allen Funktionsstörungen des Körpers angewandt werden, egal wie lange diese schon bestehen.

 

 

Altersbeschränkungen gibt es dabei keine (Säuglinge, Kinder, Erwachsene)

 

 

Sie hat da ihre Grenzen, wo die Selbstheilungskräfte nicht zur Genesung ausreichen (zB. Knochenbrüche, Schlaganfall, Herzinfarkt, psychische Erkrankungen, akute Entzündungen, bakteriell oder viral an Organen, Muskeln oder Knochen). Die osteopathische Therapie ergänzt die schulmedizinische Behandlung.

 

Behandlungsablauf

Bitte bringen Sie zum ersten Termin alle Arztbriefe, Blutbilder und Materialen aus bildgebenden Verfahren (MRT, CT, Röntgen o.Ä.) mit. Bei der Behandlung von Kindern bitte das U-Heft nicht vergessen und bei Schwangeren und Säuglingen bringen Sie bitte auch den Mutterpass mit. Dies ermöglicht mir eine sichere Einschätzung der Situation.

 

 

Zuerst erfolgt eine ausführliche Anamnese, welche einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

 

 

Danach erfolgt eine körperliche Inspektion (Sichtbefund) und Untersuchung und entsprechend der Problematik kommen unterschiedliche Tests und Techniken zum Einsatz.

 

Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach dem Aufwand der auf Grundlage der Diagnose(n) angezeigten Therapie. Je nach erforderlicher Behandlungszeit entstehen so Kosten von ca. 90 €. Bei geringerem Aufwand z.B. einer kürzeren Konsultationsdauer bei Säuglingen und Kindern, fällt dieser Betrag entsprechend niedriger aus.

 

 

Die Behandlungskosten können Sie entweder in bar nach der Behandlung oder auf Rechnung per Überweisung begleichen.

 


Privatversicherte

Meine Heilpraktikererlaubnis ermöglicht es mir nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) abzurechnen. Die Behandlungskosten werden den Privat-, Zusatz-, Postbeamten- oder Beihilfeversicherten nach ihren Vertragsbedingungen erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Versicherung.

 


Gesetzlich versicherte

Aufgrund meiner 5-jährigen Ausbildung (über 1350 Stunden) und meiner Registrierung im BVO-Berufsverband übernehmen auch die meisten gesetzlichen Krankenkassen anteilig oder ganz Ihre Behandlung. Erfragen Sie bitte vor Ihrer ersten Konsultation, was Sie in Ihrem Fall für Ihre Kostenübernahme benötigen. Insbesondere ist meist ein Privatrezept von Ihrem Arzt/Zahnarzt nötig, damit die Kasse Geld erstattet.

 

 

Eine aktuelle Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an den Behandlungskosten beteiligen und deren Konditionen finden Sie unter www.osteokompass.de